AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  -A

REGELUNGSUMFANG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) gliedern sich in einen Teil A, der die allgemeinen Regelungen, die für alle Vertragsarten gelten, enthält und in dem Teil B , in denen die besonderen, auf die jeweils vom Vertragspartner gewählten Leistungen abgestimmten Vertragsbedingungen enthalten sind. Teil A der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn einzelne gewählte Leistungen von mit der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  verbundenen Unternehmen erbracht werden. Besondere Bedingungen gibt es für

  • Hardware-Kauf / -Miete / -Wartung (Teil B)

Soweit in den besonderen Bedingungen von den Bedingungen in Teil A abweichende Regelungen getroffen werden, gehen die besonderen den allgemeinen Bedingungen (Teil A) vor. Für die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs sind zusätzlich die jeweils geltenden Bedingungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), die für alle Teilnehmer standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr, insbesondere für Kartenzahlungssysteme enthalten und sowohl JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  als auch den Vertragspartner binden, anwendbar. Wenn in dem Teil B  der Begriff Debitkarten verwendet wird, sind damit Debitkarten der deutschen Kreditwirtschaft gemeint. Im Übrigen liegen der Rechtsbeziehung zwischen JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  und dem Vertragspartner ausschließlich diese Vertragsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Gemeinsame Regelungen für alle Vertragsarten

  1. Bonitätsprüfung
  2. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist berechtigt vor Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bei der für den Firmensitz des Vertragspartners zuständigen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA oder Creditreform) Auskünfte, die dem Schutz vor der Kreditübergabe an Zahlungsunfähige dienen (sog. harte Negativmerkmale, z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), sowie Auskünfte über Daten, über die Aufnahme und ordnungsgemäße Abwicklung von Krediten (sog. Positivdaten) einzuholen. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung kann JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ebenfalls Auskünfte über das Unternehmen bei der SCHUFA oder Creditreform einholen.
  3. Im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Vertragspartners (z.B. offener Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung, Verzug) darf JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) der SCHUFA oder Creditreform derartige Daten des Vertragspartners aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis übermitteln. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) , eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Creditreform oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Vertragspartners nicht beeinträchtigt werden.
  4. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist berechtigt, im Falle einer negativen SCHUFA-oder Creditreform-Auskunft den Vertrag fristlos zu kündigen.
  1. PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) alle Informationen, die zur Aufnahme und Durchführung der Leistungen erforderlich sind, insbesondere auch Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Sinne von § 1 Abs. 6 des Geldwäschegesetzes, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist darüber hinaus berechtigt, während der Vertragslaufzeit vom Vertragspartner alle weiteren Informationen abzufragen, welche nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind oder werden. Als Geschäftskunde steht kein Widerrufsrecht zu.
  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) jede Veränderung seiner in diesem Vertrag gemachten Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Jede Änderung der Bankverbindung muss der Vertragspartner binnen siebenTagen vor Inkrafttreten der Änderung JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) schriftlich mitteilen. Bei verspäteter Mitteilung gehen entstehende Kosten für Fehlbuchungen zulasten des Vertragspartners. Jede Änderung von Stammdaten ist mit einer Aufwandspauschale in Höhe von Neunundzwanzig EUR. zu vergüten. Jede Nachbuchung, Transaktionsaufstellung und Kopie des Kassenschnittes wird mit je neun Euro neunzig berechnet. 
  4. Eine Verletzung von Anzeigepflichten des Vertragspartners berechtigt JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) , Ersatz des daraus entstehenden Schadens zu beanspruchen.
  5. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der elektronische Zahlungsverkehr über Kommunikationswege erfolgt und er daher während der gesamten Vertragslaufzeit in seinem Verantwortungsbereich einen ordnungsgemäß funktionierenden Kommunikationsweg auf eigene Kosten unterhalten muss. Ihm ist bekannt, dass Änderungen an dem Kommunikationsweg unverzüglich an JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) mitzuteilen sind, um die Funktionsfähigkeit des Terminals sicherzustellen.
  6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das kostenlos zur Verfügung gestellte JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) -Logo und entsprechende Werbemittel gut sichtbar in seinen Geschäftsräumen zu präsentieren.
  7. Der Vertragspartner abonniert mit Vertragsschluss widerruflich den Newsletter der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) und deren angeschlossener Unternehmen.

III. RECHTE DER JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

  1. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist berechtigt, während der gesamten Vertragslaufzeit Updates der Betriebssoftware zur Sicherstellung der einwandfreien Funktionstüchtigkeit selbstständig auszulösen. Die hierfür anfallenden Kommunikationskosten in Höhe von Neunundzwanzig EUR. hat der Vertragspartner zu tragen. Japay ist berechtigt über die angemieteten Terminals screen advertising-Kampangien durchzuführen.
  2. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) behält sich darüber hinaus das Recht vor, dem Vertragspartner Aufwendungen und Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen
  • durch die Änderung gesetzlicher Vorschriften und die dadurch notwendige Anpassung von Verfahren, Systemen, Soft-und/oder Hardware;
  • durch verpflichtende Vorgaben von Aufsichtsbehörden, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und deren Umsetzung;
  • durch Änderungen der Sicherheitsbestimmungen und technischen Bedingungen im Rahmen des electronic cash – Systems der deutschen Kreditwirtschaft festgelegt durch den zentralen Kreditausschuss (ZKA).
  1. PREIS- UND ENTGELTANPASSUNGEN, VERTRAGSÄNDERUNGEN
  2. Werden aufgrund und im Rahmen von Personal- oder sonstigen Kostenänderungen die bei JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen listenmäßigen, laufend zu zahlenden Entgelte erhöht, so kann JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von vier Wochen die hierfür im Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend anpassen, soweit sie kostenabhängig sind. Preissenkungen werden dem Vertragspartner nur mitgeteilt, wenn sie innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit wirksam werden und nicht ausschließlich für Neuverträge gelten.
  3. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) und der Vertragspartner vereinbaren, dass die Zustimmung des Vertragspartners zu Änderungen dieses Vertrags nach Maßgabe von § 675g Bürgerliches Gesetzbuch als erteilt gilt, wenn der Vertragspartner JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Der Vertragspartner ist im Falle eines Änderungsvorschlags berechtigt, diesen Vertrag fristlos vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; VERZUG; AUFRECHNUNG
  2. Alle Preise und Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Satz. Wird dieser in einem Berechnungszeitraum geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Sätzen als getrennte Zeiträume.
  3. Grundsätzlich und sofern nicht in den besonderen Vertragsbedingungen anders vereinbart, ist ein von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) dem Vertragspartner in Rechnung gestellter Betrag sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  4. Der Rechnungsversand erfolgt kostenfrei per Email. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsversand per Post wünscht, stellt JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) hierfür ein zusätzliches Entgelt in Höhe von € 1,90 in Rechnung.
  5. Kommt der Vertragspartner mit einer von ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzinssatz der europäischen Zentralbank, sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens € 10,00 zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, wie auch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
  6. Stellt der Vertragspartner seine Zahlungen ein oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen mehrfach nicht vertragsgemäß nach oder werden sonstige Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. die Servicevereinbarungen aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Terminalsperrungsgebühr in Höhe von Dreißig EUR. übernimmt der Vertragspartner. Ebenso die wieder Aufschaltungsgebühr in Höhe von Fünfundzwanzig EUR. .
  7. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist jederzeit berechtigt, mit ihren Forderungen gegen den Vertragspartner gegen Ansprüche des Vertragspartners aufzurechnen. Bestehen Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und mehreren mit der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) im Sinne der §§ 15ff. des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen („verbundenen Unternehmen“), so sind die JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  und die verbundenen Unternehmen berechtigt, im Wege der Forderungsabtretung alle Forderungen gegen den Vertragspartner auf die JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  oder ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt einer solchen Übertragung im vorab zu, JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  nimmt diese Zustimmung bereits jetzt an.
  8. Gegen Ansprüche der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen Zurückbehaltungsrechte auszuüben, es sei denn, sie sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
  9. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  10. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist ferner berechtigt, offene Forderungen gegen den Vertragspartner mit Guthaben des Vertragspartners zu verrechnen, sofern für die Forderungen keine Einzugsermächtigung für JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) besteht.
  11. Alle gegebenenfalls anfallenden Bankgebühren trägt der Vertragspartner.
  1. HAFTUNG
  2. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) haftet bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, es sei denn, der Schaden ist durch leitende Angestellte der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  verursacht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
  3. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für eine während des Verzugs eintretende Verschlechterung oder einen während des Verzugs eintretenden Untergang des Leistungsgegenstands ist die Haftung von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die Haftung ist, mit Ausnahme der Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhenden Ansprüche, der Höhe nach begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe des Wertes der gelieferten Ware oder des durchschnittlichen Jahreswertes der Vertragsleistungen.
  5. Die Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden, insbesondere für einen Umsatzausfall ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für inhaltliche Unrichtigkeit erfasster Daten.
  6. Ausgeschlossen ist ferner eine Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Streik oder Naturkatastrophen wie Blitzschlag und Überschwemmung. Dies gilt auch während eines etwaigen Verzugs von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) .
  7. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch die unbefugte Verwendung der Magnetkarten, durch die fehlerhafte Verarbeitung der auf den Magnetkarten gespeicherten Daten oder durch Störungen in den Datennetzwerken oder Telekommunikationsleitungen.
  8. Vorstehendes gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen. Ist der Schaden auf einen Fehler im Datennetz oder auf einen Missbrauch des Datennetzes zurückzuführen, ohne dass JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) diese Umstände zu vertreten hat, so haftet JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) nur in dem Umfang, in dem ihr beauftragte Dritte, insbesondere die Telekommunikationsunternehmen, haften. Die Haftung für diese Drittleistung ist auf eine maximale Haftungssumme für Sach-und Vermögensschäden von € 500,00 gegenüber einer Einzelperson und € 1.000,00. gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt.
  9. Hat der Vertragspartner durch eigenes schuldhaftes Verhalten oder durch schuldhaftes Verhalten seines Erfüllungsgehilfen, insbesondere durch die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) und der Vertragspartner den Schaden zu tragen haben.

VII. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSRECHTE

  1. Der jeweilige Vertrag wird auf die im Antragsformular genannte Grundlaufzeit fest geschlossen. Ist keine Grundlaufzeit angegeben, so beträgt die Grundlaufzeit 60 Monate. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Bei einem Wartungsvertrag ohne Laufzeit liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Quartalsende. Es fällt bei einer Kündigung eine Deaktivierungspauschale in Höhe von Achtzig EUR. an. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Fall der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Vertragspartners vor Ablauf der Festlaufzeit ist die Kontaktaufnahme zur JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) Kundenbetreuung notwendig.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist in den in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelten Fällen sowie grundsätzlich dann zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
  • der Vertragspartner gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt;
  • über das Vermögen des Vertragspartners ein der Schuldenregulierung des Vertragspartners dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet wird oder
  • der Vertragspartner eine zugunsten der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) erteilte Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis widerruft
  • der Vertragspartner mit der Zahlung von zwei oder mehr monatlichen Entgelten oder mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei monatlichen Entgelten entspricht, in Verzug kommt.
  1. Im Fall der außerordentlichen, fristlosen Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) den wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrags entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Schadensersatzanspruch ist sofort fällig. Als Schadensersatz kann JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) 65 % der laufenden Entgelte, die bis zum Ablauf der Laufzeit oder bis zum nächsten vertraglichen Beendigungszeitpunkt noch ausstehen, geltend machen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen.
  2. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) steht darüber hinaus folgendes Sonderkündigungsrecht zu: Bei Wegfall einzelner Leistungen aus dem Angebot ist JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) berechtigt, diese Leistung(en) mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.

VIII. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN, SUBUNTERNEHMEN

JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Verbundene Unternehmen zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt einer solchen Übertragung bereits mit Vertragsabschluss zu. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ist daneben berechtigt, sich bei der Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.

  1. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
  2. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) und der Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen überlassen werden, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen und sie während der Dauer und nach Beendigung der Teilnahme am JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) -System vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.
  3. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert werden. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist berechtigt, die Bestandsdaten des Vertragspartners zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Vertragspartners, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung erforderlich ist. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  wird dem Vertragspartner auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ist ferner berechtigt, diese Daten an Unternehmen zu übermitteln, die zulässigerweise mit der Durchführung dieses Vertrages oder von Teilen davon betraut wurden, sofern das schutzwürdige Interesse des Betroffenen nicht überwiegt. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt streng weisungsgebunden nach dem BDSG.
  4. Dem Vertragspartner steht das Recht zu, einer Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken zu widersprechen.
  1. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
  2. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) zuständige Amts-oder Landgericht vereinbart.
  3. Für die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner untereinander gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
  1. NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM, SALVATORISCHE KLAUSEL
  2. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
  3. Änderungen, insbesondere die Beendigung dieses Vertrages, bedürfen der Schriftform. Auf diese Schriftform kann nur verzichtet werden, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, genügt für die Wahrung der Schriftform die Übersendung per Telefax.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner zu vereinbaren, was in rechtlicher zulässiger Weise dem nahe kommt, was wirtschaftlich, gemäß dem vorliegenden Vertrag, gewollt ist. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

XII. INFORMATIONEN ÜBER DEN ZAHLUNGSDIENST UND -DIENSTLEISTER

  1. Die JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) –geschäftsansässig Neckarauerstr. 106, 68163 Mannheim, Email-Adresse: info@japay.de ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Lemgo unter HRB 10756. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, beaufsichtigt.
  2. Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus dem Antragsformular und aus der jeweils aktuellen Preisliste.
  3. Der Vertragspartner kann sich mit Beschwerden an die BaFin (Adresse siehe oben Ziffer 1) wenden (§ 28 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz). Zur außergerichtlichen Streitbeilegung kann der Vertragspartner die Schlichtungsstelle bei der Deutsche Bundesbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt, Tel. 069 2388 1907, Email: schlichtung@bundesbank.de kontaktieren (§ 14 Unterlassungsklagengesetz).

Stand: 01.01.2017

 

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  – B

BESONDERE BESTIMMUNGEN BETREFFEND HARDWARE-KAUF / -MIETE / -WARTUNG (SEITE 1 VON 2)

  1. LEISTUNGEN
  2. Die Japay UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) bietet Geräte („Terminals“) zum Kauf und zur Miete an, die über eine oder mehrere der im Folgenden genannten Funktionen verfügen:
  • Verarbeitung von Magnet-, Chip- und Kontaktloskarten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
  • Verkauf elektronischer Aufladeguthaben („Prepaid“)
  • Einsatz und Verarbeitung elektronischer Geschenkgutscheinkarten
  • Nutzung elektronischer, kartengestützter Kundenbindungssysteme
  1. Das Angebot der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) umfasst den Verkauf (II.) oder die Vermietung (III.); die Installation und Wartung (IV.) solcher Geräte, sowie die Rechte zur Nutzung der auf den Geräten installierten Software (V.).
  1. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS BEI KAUF UND MIETE VON TERMINALS
  2. Der Vertragspartner hat Störungen des Terminals unverzüglich der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) zu melden und Art sowie Auftreten möglichst genau zu beschreiben sowie im Rahmen des Zumutbaren bei der Lokalisierung der Störungsursache und bei ihrer Beseitigung kostenlos mitzuwirken, insbesondere die für die Durchführung von Wartungs- und Gewährleistungsleistungen erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen und auf seine Kosten alle erforderlichen technischen Einrichtungen (z.B. Telefonverbindung, Übertragungsleitung) z.B. zur Durchführung von Ferndiagnosen bereitzuhalten.
  3. Der Vertragspartner hat Mitarbeitern von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) während der üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger Ankündigung Zugang zu gewähren, um den Zustand des Geräts in angemessenen Abständen zu prüfen.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Geräten und/oder deren Zubehör unverzüglich an JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) zu melden. Eine Anzeigepflicht besteht ebenso, wenn sich ein Dritter ein Recht an dem Gerät anmaßt oder das Gerät ganz oder teilweise zerstört wird.
  5. Kommt der Vertragspartner einer der vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, ist JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, dem Vertragspartner den dadurch entstehenden Schaden oder Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

III. KAUF

  1. Leistungsumfang bei Gerätekauf

1.1. Kaufgegenstand ist ein Terminal des im Kaufvertrag angegebenen Typs sowie das gemäß Kaufvertrag mitgelieferte Zubehör. Mit umfasst hiervon ist auch das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an fest eingespeicherten oder mitgelieferten Programmen, Leistungen und Funktionen gemäß der Produktbeschreibung des Terminals von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) .

1.2. Soweit im Einzelfall nicht anders festgelegt, werden die Kaufgegenstände innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss geliefert. Dabei sind Teillieferungen zulässig. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  versendet die bestellte Ware mit den üblichen Verkehrsmitteln (Post, Bahn, Spedition, Kurier, etc.) auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

1.3. Wurde für die Geräte ein Installations-Vollservice vereinbart, versendet JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  auf eigene Rechnung und Gefahr.

  1. Entgelte

Den Kaufpreis stellt JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  in Rechnung. Die Rechnungen sind innerhalb von drei Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig, spätestens aber mit erfolgter Lieferung des Kaufgegenstandes.

  1. Eigentumsvorbehalt

3.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises für alle bestellten Kaufgegenstände behält sich JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  das Eigentum an sämtlichen Kaufgegenständen vor.

3.2. Der Vertragspartner hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufgegenstände pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind unter Beifügung des Pfändungsprotokolls der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner ist auch verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass der gepfändete Kaufgegenstand im Eigentum der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  steht und diese der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  zu übersenden. Der Vertragspartner hat die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändungen zu tragen. Greifen Dritte auf den Kaufgegenstand zu, insbesondere durch Pfändung, so hat der Vertragspartner sie außerdem unverzüglich auf das Eigentum der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  hinzuweisen.

3.3. Vor Übergang des Eigentums ist der Vertragspartner nicht zu Verfügungen über die Kaufgegenstände berechtigt.

3.4. Im Fall der Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an die JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle des Kaufgegenstandes treten oder sonst hinsichtlich des Kaufgegenstandes entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.

3.5. Tritt JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, ist sie berechtigt, den Kaufgegenstand herauszuverlangen.

  1. Untersuchungs-und Rügepflicht

4.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den ihm ordnungsgemäß gelieferten Kaufgegenstand (auch bei Nacherfüllung/Ersatzlieferung) unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Werktagen, auf seine Vollständigkeit sowie Gebrauchs-und Funktionstauglichkeit gemäß § 377 HGB zu untersuchen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten.

4.2. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der Rügeanforderungen in Abs. 1 gerügt werden.

4.3. Bei einer Verletzung der Untersuchungs-und Rügepflicht wird die Mängelgewährleistung in Ansehung des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung bei Gerätekauf

5.1. Im Falle des Gerätekaufs verjähren Ansprüche des Vertragspartners, die auf Mängeln beruhen vorbehaltlich der Regelungen unter 4., innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Ablieferung. Aus Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit des Terminals nach der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Vertragspartner keine Rechte herleiten.

5.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Austausch der Geräte zu verlangen. Die Ersatzlieferung erfolgt ausschließlich durch Lieferung einer jeweils gleichwertigen, den betreffenden Fehler nicht enthaltenden Terminal-bzw. Programmversion.

5.3. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung gilt dann als endgültig fehlgeschlagen, wenn sie zwei Mal erfolglos durchgeführt worden ist.

5.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

5.5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder Dritte ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  Änderungen an den Geräten vornehmen. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Vertragspartner nachweist, dass der Fehler nicht auf der Änderung beruht und die Mangelidentifizierung und -Beseitigung dadurch nicht erschwert wird.

5.6. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  übernimmt keine Gewähr für Mängel, die von an das System angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder von mit dem System verbundener Software anderer Anbieter herrühren.

5.7. Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken (ZKA) unterzieht die im elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzten Terminals einer regelmäßigen Prüfung, um jeweils höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten und widerruft gegebenenfalls die Zulassung für Geräte, die den Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen. Die JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  übernimmt keine Gewähr dafür, dass das gegenwärtig von ihr für den elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzte Gerät die ZKA-Zulassung während der gesamten Vertragslaufzeit behält. Der Verlust der ZKA-Zulassung stellt keinen Mangel des Gerätes im Sinne dieses Abschnittes 5 dar.

5.8. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes oder durch sonstige nicht durch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  zu vertretende äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung durch andere Personen oder Firmen als JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  oder eines von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  beauftragten Dritten notwendig geworden oder durch bestimmungsgemäße Abnutzung entstanden sind.

  1. Leasing

Sollte der Vertragspartner das Gerät nicht selbst käuflich erwerben, sondern von einer mit der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  kooperierenden Leasinggesellschaft leasen, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Vereinbarungen mit der Leasinggesellschaft zusätzlich zu diesem Vertrag.

  1. MIETE
  2. Leistungsumfang bei Gerätemiete

1.1. Mietgegenstand ist ein Karten-Terminal zur Teilnahme des Vertragspartners am POS-System der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) . Der Mietumfang des Terminals beinhaltet das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht an fest eingespeicherten oder mitgelieferten Programmen, Leistungen und Funktionen gemäß JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) -Produktbeschreibung.

1.2. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ist berechtigt, Änderungen an den Geräten vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für den Vertragspartner unzumutbar ist.

  1. Entgelte

2.1. Die Miete für einen zwischen JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  und dem Vertragspartnern geschlossenen Mietvertrag bestimmt sich nach den Angaben im unterzeichneten Antragsformular. Sie ist monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Zusätzlich sind vom Vertragspartner folgende Entgelte je nach Vertragsvereinbarung zu entrichten :  0,04€/Trx. KontoSave , 0,10% ELV-Gebühren , 0,23% OLV-Gebühren. DCC ( Dynamic Currency Conversion) wird mit einer Gebühr in Höhe von 4,90€ berechnet.

2.2. Die Vertragslaufzeit und die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnen mit der Zustellung des Terminals durch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) . Bei vereinbarter Fernfreischaltung per Telefon und Selbstinstallation durch den Vertragspartner beginnt die Laufzeit ebenfalls mit Zustellung des Gerätes, spätestens jedoch am dritten Werktag nach Versendung des Terminals an den Vertragspartner. Für die Fälligkeit der ersten Monatsmiete kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung an. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich am Tag der Bereitstellung des Terminals, bei vereinbarter Selbstinstallation durch den Vertragspartner gilt die Lieferung spätestens am dritten Werktag nach Bereitstellung als erfolgt. Den Zeitpunkt der Bereitstellung bestimmt Ziffer III. 2.4. dieser Besonderen Bedingungen B. Erfolgt die Lieferung des Terminals innerhalb der ersten Hälfte des Monats, in dem der Vertrag zu laufen begonnen hat, ist JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  berechtigt, die volle Monatsmiete zu berechnen. Bei Lieferung in der zweiten Monatshälfte wird im ersten Monat nur eine halbe Monatsmiete fällig.

2.3. Ein vertraglich vereinbartes einmaliges Entgelt ist mit Bereitstellung des Terminals fällig, bei vereinbarter Selbstinstallation durch den Vertragspartner spätestens am dritten Werktag nach Bereitstellung.

2.4. Bereitstellung liegt vor, wenn das Terminal durch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  am Standort des Vertragspartners aufgestellt und angeschlossen oder durch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  an den Vertragspartner versandt wurde. Für den Expressversand wird eine Gebühr in Höhe von Fünfundzwanzig EUR.  und für den Versand ins Ausland Neununddreißig EUR. berechnet.

2.5. Die Miete eines Gerätes umfasst das Gerät selbst sowie das gemäß Mietvertrag mitgelieferte Zubehör mit Ausnahme der Verbrauchsteile (z.B. Papier, Toner/Farbband, etc.). Diese sind von Vertragspartnern gesondert zu erwerben.

2.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich zusätzlich eine Handlingspauschale von 0,03% sowie ein Händlerentgelt von 0,24% vom Umsatz zu entrichten.

  1. Benutzung und Standort

3.1. Die Überlassung der Geräte erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Vertragspartner und seiner Mitarbeiter. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen.

3.2. Die Aufstellung der Geräte an einem anderen als dem vereinbarten Ort bedarf der schriftlichen vorherigen Zustimmung der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) . Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Wird die Standortänderung von der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  durchgeführt, trägt die damit verbundenen Aufwendungen der Vertragspartner.

  1. Gewährleistung bei Gerätemiete

4.1. Im Falle der Gerätemiete verjähren Ansprüche des Vertragspartners, die auf Mängeln beruhen, innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners vom Mangel. Aus Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit des Terminals nach der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Vertragspartner keine Rechte herleiten.

4.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Austausch der Geräte zu verlangen. Die Ersatzlieferung erfolgt ausschließlich durch Lieferung einer jeweils gleichwertigen, den betreffenden Fehler nicht enthaltenden Terminal-bzw. Programmversion.

4.3. Eine Kündigung des Vertragspartnern gemäß § 543 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst dann zulässig, wenn die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung durch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  fehlgeschlagen ist. Die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung gilt dann als fehlgeschlagen, wenn sie zwei Mal erfolglos durchgeführt worden ist.

4.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder Dritte ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  Änderungen an den Geräten vornehmen. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Vertragspartner nachweist, dass der Fehler nicht auf der Änderung beruht und die Mangelidentifizierung und –Beseitigung dadurch nicht erschwert wird, oder der Vertragspartner zu Änderungen, insbesondere aufgrund der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechtes gemäß § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

4.5. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  übernimmt keine Gewähr für Mängel, die von an das System angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder von mit dem System verbundener Software anderer Anbieter herrühren.

4.6. Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken (ZKA) unterzieht die im elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzten Terminalgeräte einer regelmäßigen Prüfung, um jeweils höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten und widerruft gegebenenfalls die Zulassung für Geräte, die den Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen. Die JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  übernimmt keine Gewähr dafür, dass das gegenwärtig von ihr für den elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzte Gerät die ZKA-Zulassung während der gesamten Vertragslaufzeit behält. Der Verlust der ZKA-Zulassung stellt keinen Mangel des Gerätes im Sinne dieses Abschnittes 4 dar.

  1. Instandhaltung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Geräte auf eigene Kosten in einem funktionstüchtigen Zustand zu erhalten, der die Teilnahme am POS-System der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ermöglicht. Nach Wahl des Vertragspartners erbringt JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  für die Dauer der Terminalmiete Leistungen auf Grundlage eines Wartungs-und Servicevertrags.

  1. Laufzeit und Kündigung

6.1. Der Mietvertrag hat die im Antragsformular angegebene Grundlaufzeit. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate („Verlängerungslaufzeit”), sofern er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Grundlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.

6.2. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

  1. Rückgabe

7.1. Nach Kündigung des Vertrages oder am Ende der Vertragslaufzeit hat der Vertragspartner das Terminal in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Er trägt die Kosten und das Risiko der Rücklieferung an eine von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  bestimmte inländische Anschrift.

7.2. Wird das Gerät in verunreinigtem und/oder defektem Zustand zurückgegeben, kann JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  die Beseitigung der Verunreinigung und/oder des Defektes durch den Vertragspartner verlangen oder die Reinigung bzw. Fehlerbeseitigung selbst auf Kosten des Vertragspartners durchführen, sofern kein Wartungs-und Servicevertrag zwischen JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  und dem Vertragspartner besteht und die Verunreinigung bzw. der Defekt über den durch vertragsmäßig sorgfältigen Gebrauch üblicherweise entstehenden Verschleiß hinausgehen.

7.3. Gibt der Vertragspartner das Terminal am Ende der Vertragslaufzeit nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der in der Preisliste festgelegten Miete, jedoch mindestens der im Vertragsformular vereinbarten Miete zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ausdrücklich vor. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  hat das Recht, sich den unmittelbaren Besitz am Mietobjekt zu verschaffen.

  1. Besondere Pflichten des Vertragspartners bei der Miete Der Vertragspartner hat das Gerät pfleglich zu behandeln und in alle branchenüblichen Versicherungen einzubeziehen, insbesondere eine Diebstahl- und Schwachstromversicherung zum Neuwert abzuschließen. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass für das Gerät eine allgemeine Geschäftsversicherung besteht. Die Deckungssumme ist so zu wählen, dass das Risiko des Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung bestmöglich abgesichert ist. Schließt der Vertragspartner die vereinbarten Versicherungen nicht oder nicht rechtzeitig ab, übernimmt der Vertragspartner die Haftung gegenüber JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) für den Verlust im Eigentum der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) stehender Geräte. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt alle Rechte aus den Versicherungsverträgen sowie seine Ansprüche gegen schädigende Dritte und gegen deren Versicherer an JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ab. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  nimmt die Abtretung an. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  wird erhaltene Entschädigungsleistungen auf die Zahlungspflicht des Vertragspartners anrechnen bzw. die Leistung dem Vertragspartner zur Wiederherstellung des Mietobjektes zur Verfügung stellen.
  1. WARTUNG UND SONSTIGE SERVICELEISTUNGEN
  2. Leistungsumfang bei Gerätewartung

1.1. Die Wartung auf Grundlage eines mit JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  geschlossenen Wartungs-und Servicevertrags beinhaltet im Störungsfall je nach Wahl von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  die Instandhaltung oder den Austausch eines Terminals innerhalb von drei Werktagen nach ordnungsgemäßer Störungsmeldung oder die telefonische Störungs-oder Fehlerbeseitigung über die Störungshotline, über die der Vertragspartner Beratung und Unterstützung bei vom Vertragspartnern genau zu beschreibenden Problemen erhält, damit der Vertragspartner kleinere Probleme aufgrund der Informationen von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  selbst beseitigen kann.

1.2. Sofern eine Störung nicht durch die Störungshotline behoben werden kann, wird in der Regel binnen drei Werktagen ein gleichwertiges betriebsbereites Ersatzterminal zur Verfügung gestellt. Das Ersatzterminal tritt an die Stelle des ursprünglichen Terminals, d. h. eine Rückführung des ursprünglichen Terminals nach dessen Reparatur erfolgt nicht (sog. Austauschwartung). Bei einem käuflich erworbenen Terminal erklärt der Eigentümer durch Entgegennahme des Austauschgerätes und Rücksendung des defekten Terminals sein Einverständnis mit dem wechselseitigen Eigentumsübergang.

1.3. Reparatur und Ersatzlieferung eines Gerätes können im Postaustausch-Verfahren erfolgen. Die dafür anfallenden Kosten in Höhe von Neunundzwanzig EUR. trägt der Vertragspartner.

1.4. Etwaige Vor-Ort-Leistungen der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  erfolgen an dem vertraglich vereinbarten Aufstellungsort der Geräte. Befinden sich die Geräte an einem anderen als dem vereinbarten Ort, hat der Vertragspartner die dadurch verursachten Mehrkosten zu ersetzen. Japay UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  erbringt ihre Leistungen innerhalb ihrer üblichen Geschäftszeiten nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Vertragspartner. Im Bedarfsfall ist JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  auch bei der Vor-Ort-Wartung berechtigt, Wartungsarbeiten an einem Gerät in einer ihrer Werkstätten durchzuführen und dem Vertragspartner für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.

1.5. Von der Wartung nicht umfasst sind Maßnahmen, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch des Terminals oder durch sonstige nicht durch JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  zu vertretende äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung durch andere Personen oder Firmen als Japay UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  oder eines von Japay UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  beauftragten Dritten notwendig geworden sind. In diesen Fällen kann Japay UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  dem Vertragspartner anfallende Kosten in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, Japay UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dies gilt auch für Instandhaltungsarbeiten, die dadurch notwendig werden, weil der Vertragspartner Störungen oder Schäden nicht unverzüglich mitgeteilt hat.

1.6. Ferner sind nicht eingeschlossen die Handhabung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkung, höhere Gewalt, Modifikationen oder Änderungen der Geräte durch den Vertragspartnern oder Dritte, durch unsachgemäße Behandlung durch den Vertragspartnern oder Dritte oder durch die an das System angeschlossene Hardware anderer Hersteller oder mit dem System verbundener Software anderer Anbieter, sowie durch Störungen an Daten-Übertragungseinrichtungen und Leitungen, die nicht zum Leistungsumfang der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  gehören, hervorgerufen werden. Nicht eingeschlossen sind weiter die Lieferung und das Einsetzen von Zubehör-und Verbrauchsteilen (z.B. Leitungskabel, Batterien, Farbbänder, Tintenpatronen, Verschleißteile, etc.).

1.7. Vom Umfang der Wartung ebenfalls nicht umfasst ist eine etwaige Instandsetzung, die notwendig wird, weil sich nach Vertragsschluss die gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb des Terminals oder die Bedingungen des Zentralen Kreditausschusses ändern oder weil der Terminalhersteller seinen Support einstellt oder einschränkt. Werden in derartigen Fällen Aufrüstungen, Anpassungen an Änderungen von Verwaltungsvorschriften oder Vorgaben des Zentralen Kreditausschusses oder einer vergleichbaren Einrichtung nötig, sowie in anderen außerhalb des geschäftsüblichen Tagesbetriebs liegenden Fällen kann JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  ein zusätzliches Entgelt nach Einzelaufwand erheben.

1.8. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, kann der Anspruch aus dem Wartungsvertrag vollumfänglich entfallen.

1.9. In den Fällen, die nicht vom Wartungsvertrag umfasst sind (Ziffern IV. 1.5. bis 1.8. dieser Besonderen Bedingungen B), kann JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  auf Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung des tatsächlichen Aufwandes und aller Kosten eine Störungsbeseitigung vornehmen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen kein Wartungs- und Service-Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  geschlossen wurde.

  1. Entgelte

2.1. Das Entgelt für einen zwischen JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  und dem Vertragspartnern geschlossenen Wartungs-und Servicevertrag bestimmt sich nach den Angaben im unterzeichneten Vertrag. Fehlt die Angabe des Entgeltes ergibt sich die Höhe aus der aktuellen Preisliste. Es ist monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

2.2. Für den Vertragsbeginn und den Beginn der Zahlungspflicht der Entgelte gelten die in Ziffer III. 2.2. dieser Besonderen Bedingungen B getroffenen Regelungen entsprechend.

2.3. Die Entgelte umfassen nicht Maßnahmen aufgrund falscher Störungsmeldungen. Diese hat der Vertragspartner gesondert nach Aufwand zu marktüblichen Preisen zu vergüten. Eine Störungsmeldung gilt dann als falsch, wenn die Störung nicht auf einem Defekt des Gerätes oder einer Fehlfunktion der installierten Software beruht und der Vertragspartner bei der Störungsmeldung und nach Fernprüfung des Gerätes darauf hingewiesen wurde, dass die Störung auf einem Umstand außerhalb des Gerätes zurückzuführen ist, z.B. auf eine Störung der Telekommunikationsleitung.

  1. Ablehnung unverhältnismäßiger Wartungsleistung, außerordentliches Kündigungsrecht

3.1. Die Pflicht zur Wartung sowie zur Stellung eines Ersatzgerätes entfällt, wenn sich die Störung oder ein Fehler nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigen lässt. Als unvertretbar gilt ein Aufwand, der den Listenpreis der Geräte zum Zeitpunkt der Wartungshandlung um das zweifache übersteigen würde.

3.2. In diesem Fall ist der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

  1. Installationsleistungen

4.1. Der Vertragspartner hat die Wahl, ob die Inbetriebnahme des Gerätes mittels telefonischer Anleitung durch autorisiertes Personal von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  oder im Rahmen des sog. Installations-Vollservices erfolgt.

4.2. Wurde für die Geräte ein Installations-Vollservice vereinbart, versendet JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  die Geräte auf eigene Rechnung und Gefahr und unterstützt den Vertragspartnern vor Ort bei Installation und Herstellung der Betriebsbereitschaft. Auf Wunsch des Vertragspartnern stimmt JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  sofern notwendig einen Installationstermin mit einem Telekommunikationsunternehmen ab. Die Installation des Terminals hat der Vertragspartner durch Übernahmebestätigung nach Installationsbeendigung schriftlich zu bestätigen.

4.3. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  bietet dem Vertragspartner im Rahmen des Installations-Vollservices eine höchstens einstündige Unterweisung eines Benutzers. Eine auf Wunsch des Vertragspartners darüber hinaus gehende Beratungsleistung ist gesondert zu vergüten. Die Vergütung wird nach den aufgewendeten, angefangenen Stunden nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preisliste der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  berechnet.

4.4. Die Installation beinhaltet in beiden Fällen einen Test der Betriebsfähigkeit.

  1. Schlechtleistung bei Gerätewartung

5.1. Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn die Handhabung einer Störung zwei Mal erfolglos durchgeführt wurde. Zur Kündigung des Wartungsvertrages ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, wenn nach Schlechtleistung der Wartung die Betriebsfähigkeit der Geräte vollständig oder wesentlich eingeschränkt ist.

5.2. Der Vertragspartner hat die Erfolglosigkeit der Störungshandhabung innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme gegenüber JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist gilt die erbrachte Leistung als ordentliche Leistung.

5.3. Ansprüche, die auf Schlechtleistung beruhen, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Handhabung einer Störung.

  1. Hotline

6.1. Für aufkommende Fragen und Probleme, Störungsmeldungen und sonstige Rückfragen unterhält JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  eine Telefonhotline mit autorisiertem Personal.

6.2. Die Hotline der JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)  oder eines von ihr beauftragten Dritten steht für die Beratung und Störungsaufnahme zu den angegebenen Servicezeiten zur Verfügung. Im Fall einer Störung der Funktionsfähigkeit des Gerätes ist die Hotline auf jeden Fall zu kontaktieren.

  1. SOFTWARENUTZUNGSRECHTE
  2. Der Vertragspartner erhält das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der in dem Gerät enthaltenen Software. Das Nutzungsrecht ist auf eine Nutzung am Aufstellungsort des Gerätes, die Nutzung der Software ausschließlich in dem gelieferten Gerät und im Falle der Miete auf die Dauer der Mietzeit beschränkt. Das Nutzungsrecht ist auf den Objekt-Code beschränkt. JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) ist nicht verpflichtet, den Vertragspartnern den Source-Code zur Verfügung zu stellen. Jegliche Vervielfältigung der Software sowie des Begleitmaterials ist untersagt.
  3. Dem Vertragspartner ist es untersagt, den Objektcode der Software zurückzuentwickeln (Reengineering), zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung ist der Vertragspartner nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist, ihm die hierzu erforderlichen Informationen von JAPAY UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) nicht in angemessener Frist zugänglich gemacht worden sind und sich die Dekompilierung auf die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Teile des Programms beschränken.
  4. Updates der Betriebssoftware sind gesondert kostenpflichtig.

Besondere Bestimmungen für die Teilnahme am Elektronischen Zahlungsverkehr sind in den jeweiligen AGB`s der technischen Netzbetreiber geregelt.

Preis- und Leistungsverzeichnis der Firma Japay UG (Haftungsbeschränkt) für elektronische Zahlungssysteme

Leistung
Vorort-Installation des Terminals
Fahrtkosten
Stundensatz Techniker
Rechnungsversand per Post
Rechnungsversand per Mail
Servicepauschale
Transaktionsgebühr
Händlerentgelt
Handlingspauschale
Backup-Service
technischer telefonischer Support
kaufmännischer telefonischer Support
GPRS-Datenkarte ( auf Anfrage)
Auslandsnutzung GPRS-Datenkarte
DSL-Modul
Terminaltausch
Prepaid-Aufschaltung
Umfirmierung/Vertragsübernahme
Einrichtung Kontowahl
Bankdatenänderung
Stammdatenänderungen
Belegdruckänderung
Mahngebühr
Rücklastschrift je Rechnung
Nachbuchung
Kontosplitting
Terminalsperrung
Softwareupdate (maximal, pro Jahr)
Deaktivierung vom Netzbetrieb
Terminalsperrung nach Kündigung
Aufschaltgebühr
Flottenkarten-Funktionalität
Expressversand
Versand Transaktionsliste Sonderpreis
Versand Kassenschnittkopie
Versand ins Ausland
Versand Transaktionslisten täglich
Versand Transaktionslisten wöchentlich
Versand Transaktionslisten monatlich
Thermorollen
Zusatzzubehör
Anbindung LAN/ISDN/Analog
Preis
nach Absprache
nach Absprache
nach Absprache
1,90 €
0,00 €
gemäß Vereinbarung
gemäß Vereinbarung
nach Vereinbarung
nach Vereinbarung
5,94€
pro angebrochene 10 Minuten 9,90 €
pro angebrochene 10 Minuten 9,90 €
6,90 €
nach Vereinbarung
0,00 €
39,00 €
gemäß Vereinbarung
29,00 €
0,00 €
39,00 €
39,00 €
29,00€
5,00€
10,00 € + Bankgebühren + Versandkosten
9,90€
5,90 €
30,00 €
59,00 €
25,00 €
69,00 €
nach Vereinbarung
9,90 €
25,00 €
5,90 €
9,90€
39,00 €
14,90 € / Monat
9,90 / Monat
6,90 / Monat
über das Bestellformular oder telefonische Nachfrage
auf Anfrage
39,00 €